Bei den gesetzlichen Krankenkassen, ist die Krankenkasse der Vertragspartner und bezahlt die Behandlung seiner Mitglieder.
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​Das Rezept muss den Anforderungen der Krankasse entsprechen, damit den gültig ist. Sonst bezahl die Kasse die Behandlungen nicht.
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Wenn das Rezept nicht den Anforderungen entspricht, darf keine Behandlung begonnen wenden.
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In Deutschland sind die Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen ohne ärztliche Anweisung nicht therapeutisch Tätig werden.
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Die gesetzlichen Anforderungen sind:
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Das Rezept ist nach dem Ausstellungsdatum nur 28 Tage gültig und muss vor dem 28 Tag angefangen sein. Außer der Arzt kreuzt ein dringlichen Behandlungsbedarf an, dann muss das Rezept innerhalb von 14 Tagen angefangen sein
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Die Angaben Ihrer Krankenkasse müssen auf dem Rezept eingetragen sein
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Ihre persönlichen Daten müssen auf dem Rezept eingetragen sein
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Die Arztnummer, der Arzt Stempel und die Unterschrift vom Arzt muss auf dem Rezept sein
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Der verordnende Arzt muss die Behandlungsrelevanten Diagnosen, ICD-10-Code, Diagnosegruppe und Leitsymptomatik angeben
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Das Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges muss eintragen sein
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Die Behandlungseinheiten müssen passend zum ICD- 10- Code sein
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Es muss immer eine Behandlungsfrequenz eingetragen sein, z.B: 1-3 pro Woche
Das sind die häufigsten Fehlerquellen warum Rezepte ihre Gültigkeit verlieren und vom Arzt abgeändert oder neu ausgestellt werden müssen.
Deswegen bitte ich Sie mir vor dem ersten Termin, das Rezept abzufotografieren und per E-Mail zukommen zulassen, damit ich es vorab Prüfen kann.
Vielen dank für Ihr Verständnis
